Aufruf zum Denkmalschutz in Lüchow-Dannenberg

Aufruf an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten von Lüchow-Dannenberg

Licht ins Dunkle bringen!

Wir sind stolz darauf in unseren Rundlingen noch viel historische Bausubstanz zu bewohnen! Es befinden sich auch 60% aller Baudenkmäler des Regierungsbezirkes Lüneburg in Lüchow-Dannenberg. Doch der Erhalt dieser oft großen Gebäude, die nur noch selten ihrer ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung dienen, wird immer schwieriger und teurer.

Neues Leben in alten Dörfern
Heißt daher das Motto, unter dem dafür geworben wird, diese alte und wunderschöne Bausubstanz zu erhalten und mit neuem Leben zu füllen. Aber egal, ob es um Wohnungen, Fremdenverkehr, Büros, Ateliers oder Werkstätten geht, die in den großen Fachwerkhäusern eine Bleibe finden könnten, sie alle benötigen Tageslicht. Denn nach Baurecht ist ein Minimum an Tageslicht sogar vorgeschrieben für die verschiedenen Nutzungszwecke.
Nun untersagt der Denkmalschutz in den geschützten Gebäuden im Wirtschaftsteil eine angemessene Belichtung. In den Dachflächen sind weder Fenster noch Gauben zulässig und im Fachwerk nur kleine Schießscharten, wie vor 100 Jahren.
Was bedeutet dieser Konflikt zwischen Baurecht und Denkmalschutz für ihre Bewohner und für den langfristigen Erhalt der Bausubstanz? Da nicht alle Baudenkmalbesitzer auch Millionäre sind, kann sich eine Kleinfamilie, die im bewohnbaren Teil wohnt, den Erhalt eines so großen Gebäudes auf Dauer wirtschaftlich nicht leisten und es verfällt.
Wer den Wirtschaftsteil des Gebäude, immerhin mehr als dreiviertel des Gebäudes, von der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung mit Heu, Stroh und Vieh, umnutzen möchte, der wird zwar herzlich willkommen geheißen, spätestens bei der Baugenehmigung ist dann aber Schluss. So machen heute schon Käufer und Investoren einen großen Bogen um Baudenkmäler. Ist es doch viel billiger und einfacher auf der Grünen Wiese neu zu bauen.
Doch was wird dann aus unseren schönen alten Dörfern, sie verweisen und verfallen, das Gegenteil, was eigentlich mit dem Schutz bezweckt werden soll.

Kraftakt für den Erhalt der Rundlinge
Um aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen, brauchen wir einen politischen Kraftakt, zu dem ich den Landrat und alle Kreistagsabgeordneten aufrufe!
Die Kreispolitik muss klare Orientierungsrichtlinien für den Denkmalschutz beschließen, denn die Denkmalschutzbehörde kann nicht aus eigenem Ermessen ihre Richtschnur ändern.
In Zukunft sollte auch für den Denkmalschutz die Priorität gelten, in jedes Gebäude ausreichend Tageslicht zu lassen und nur darüber zu bestimmen, wie dies denn am verträglichsten geschehen kann. Z.B. ob mit Gauben, Oberlichtern oder Dachfenstern.
Als Hilfsmittel mag dabei der Ermessensspielraum dienen, der die Auflagen des Denkmalschutzes nur so weit zulässt, wie dies wirtschaftlich zumutbar ist.

Den Wendlandhof in Lübeln rückbauen!
Sollten sich Politik und Verwaltung des Landkreises nicht in der Lage sehen, dem Licht in Baudenkmälern zum Durchbruch zu verhelfen, so werde ich den Landkreis schon jetzt auffordern, den Wendlandhof mit der Tourismusinformation in Lübeln, denkmalgerecht zurück zu bauen! Dieses im Eigentum des Landkreises befindliche Gebäude, dass für alle Touristen, die in die Region kommen, der Inbegriff eines schönen Rundlingshofes ist, sollte nach den heute geltenden Denkmalschutzvorstellungen wieder zurück gebaut werden und somit allen Besuchern deutlich machen, welche Schildbürger hier in dieser Region leben. Wo noch immer, wie vor 100 Jahren, das Licht mit Eimern in die Häuser getragen wird.

Zum Hintergrund:
Der Autor dieses Aufrufes würde gerne sein Büro und seine Wohnräume in einem Rundlingsbaudenkmal einrichten und zwar im Wirtschaftsteil. Doch wo kein Licht, da auch kein Leben. In Gesprächen mit Rundlingsbewohnern wurde deutlich, dass dies kein Einzelfall, sondern ein generelles Problem vieler Bewohner von Rundlingsbaudenkmälern darstellt.
Alle Fenster im Giebel und in der Tourismusinformation des Wendlandhofes sind wohl auch einmal vom Denkmalschutz genehmigt worden, will man diesem Beispiel heute für Wohnzwecke in einem Rundlingsbaudenkmal nacheifern, scheint selbst ein Verweis auf vorhandene genehmigte lichtdurchflutete Lösungen kein Licht ins Dunkel zu bringen.

Wendlandhof in Lübeln  mit Fenstern im Giebel

Wendlandhof in Lübeln mit Fenstern im Giebel

 

Wendlandhof Lübeln Fenster

Wendlandhof Lübeln Fenster

28. August 2014Permalink