Was fehlt im Bericht des Gorleben Untersuchungsausschusses?

unter dieser Rubrik möchte ich Dokumente und Themen veröffentlichen, die aus irgend welchen Gründen nicht so ausführlich oder gar nicht im Abschlussbericht erwähnt werden.
Hier eine vorläufige Liste:
Atommüllmenge und Endlagervolumen
Der Steile Zahn von Gorleben und die Anpassung der Kriterien

Dokument eines kritischen Geologen
weitere Themen folgen…
Zur Frage der Atommüllmenge und des dafür benötigten Endlagervolumens
Im Bewertungsteil der CDU/FDP wird diese Frage kritisiert, aber keine Antwort gegeben:
Zu Punkt III. Falsche Vorhalte bei Zeugenvernehmungen (im Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP)
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Vehemenz aus einer berechtigten Frage der Abgeordneten Dorotheé Menzner (DIE LINKE) an den Zeugen Gerald Hennenhöfer, die Regierungsfraktionen versuchen einen falschen Vorhalt zu konstruieren.
Für uns stellt sich dadurch die Frage, von welchem Sachverhalt hier mit diesem Feuerwerk abgelenkt werden soll? Offenbar ist die Frage der anfallenden Atommüllmenge und des dafür im Salzstock Gorleben zur Verfügung stehenden Lagervolumens ein sehr sensibles Thema.
Da weder durch die Antwort des Zeugen Gerald Hennenhöfer, noch durch die Ergänzung des Beauftragten der Bundesregierung die Frage zufriedenstellend beantwortet wurde und auch später durch die Antwort der Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dorotheé Menzner nicht wirklich geklärt wurde, versuchen wir mit Hilfe intensiven Aktienstudiums der Antwort näher zu kommen.
Grundfrage war die Diskrepanz zwischen den 1,1 Mio. m3 nutzbares Einlagerungsvolumen des Endlagers Gorleben, wie Hennenhöfer sie in seinem Positionspapier vom 28.März 1995 genannt hatte, zu den 70 Mio. m3 erforderliche Endlagergröße, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger vom 16.10.1996 genannt worden waren.
Begriffsklärung:
Atommüllvolumen beschreibt das Abfallvolumen, inklusive Verpackung, zumindest bei schwach und mittelaktivem Atommüll in Kubikmetern.
Nutzbares Einlagerungsvolumen eines Endlagers scheint den Lagerraum eines Endlagers in Kubikmetern zu benennen, ohne die Sicherheitsabstände zwischen den Lagerräumen und zu den Endlageraußengrenzen. Im Falle von schwach- und mittelaktivem Atommüll, wie er für Schacht Konrad vorgesehen ist, ist das Einlagerungsvolumen fast identisch mit dem Abfallvolumen, da diese dicht gestapelt werden kann.
Und unter Endlagervolumen wird nach Auskunft von Staatssekretärin Heinen-Esser das Gesamtwirtsgestein zur Aufnahme eines funktionsfähigen Endlagers verstanden. Also das Gebirgsvolumen in Kubikmetern, inklusive der Einlagerungsräume und der Sicherheitsabstände.
Beim Hochaktiven Atommüll kommen noch zusätzliche Begriffe hinzu:
TGV in m3 = bezeichnet das Transportgebindevolumen, mit dem bei HAW Müll bei der Streckenlagerung gerechnet wird. Da beim HAW-Müll das Transportgebinde (TGV) ein erheblich größeres Volumen und Gewicht einnimmt, als der HAW-Müll selbst, ist die Größe TGV nicht identisch mit der Menge des HAW-Mülls, der in der Regel in t SM (Tonnen Schwermetall) angegeben wird.
t SM (Tonnen Schwermetall) = bezeichnet die abgebrannte Brennelementmenge in Tonnen Gewichtseinheit, die jedes Jahr beim Betrieb der Atomreaktoren anfällt. In einem CASTOR-Behälter mit einem Leergewicht von 120 t werden z.B Brennelemente mit 6 t SM transportiert.
Da diese Brennelemente und ihre Behälter über Jahrhunderte heiß sind, wird bei ihrer Endlagerung, je nach Wirtsgestein, ein großer Abstand zwischen den Behältern vorgesehen, so dass tatsächlich bei HAW-Müll eine große Differenz zwischen dem eigentlichen Atommüllvolumen und dem dafür benötigten Endlagervolumen besteht. Daher benötigt die volumenmäßig kleine Menge HAW-Müll ein wesentlich größeres Endlagervolumen, als der volumenmäßig große Anteil an schwach und mittelaktivem Atommüll, der dicht gepackt werden kann.
Die spannende Frage bleibt, wie wurde das benötigte Endlagervolumen von 70 Mio. Kubikmetern berechnet? Und ist dieses Volumen z.B. im bisher angedachten Nordostteil des Salzstockes Gorleben unterzubringen? – Im Positionspapier von Hennenhöfer wurde sicher noch von der Nutzung des gesamten Salzstockes ausgegangen, aber auch die Sicherheitsabstände zu Anhydritsträngen und anderen Gefahrenbereichen schränken das nutzbare Endlagervolumen ein. So war es sicher eine Erleichterung, dass über Nacht, durch den angedachten Atomausstieg, das prognostizierte Atommüllvolumen halbiert wurde.
In den Akten finden sich verschiedene Rechenverfahren zur Errechnung des benötigten Endlagervolumens für den HAW-Müll. Bezogen auf die Einlagerung im Wirtsgestein Salz gibt das BfS in seiner Zuarbeit für die Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger am 31.10.1996 folgende handschriftlich ergänzte Rechenformel an:
Die Bundesregierung geht derzeit bei ihrer Grobplanung von einem erforderlichen Endlagervolumen in der Größenordnung 70 Mio. m3 aus. * 2.700 m3/t SM Salzvolumen, bei ca. 25.000 t SM
Das bedeutet, das BfS hat eine Formel erarbeitet, nach der pro t Schwermetall etwa 2.700 m3 Salzvolumen benötigt werden. Multipliziert mit den prognostizierten 25.000 t SM bis zum Jahre 2080, ergibt dies 67.500.000 m3 Salzvolumen (Endlagervolumen). Akten-Nachweis: MAT E 7 Band 28 pag. 371
Da dies etwa der Zahl 70 Mio. m3 Endlagervolumen entspricht, wäre dies eine plausible Erklärung.
Wie das BfS zu seiner Rechenformel kommt, wird nicht näher erläutert, es findet sich in den Akten aber in der Fortschreibung des Zwischenberichtes zu Gorleben, vom Mai 1983 im Kapitel Endlagerplanung eine Beispielrechnung.
„Die Einlagerungskammern mit ca. 200 m Länge und 40 m2 Streckenquerschnitt besitzen ein Einlagerungsvolumen von 8.000 m3 pro Kammer. Die Festen (Abstände Anm.Red.) zwischen den Einlagerungskammern werden auf 14 m, die zwischen den einzelnen Einlagerungsfeldern auf 30 m bemessen.“ Aus der Zeichnung ist ersichtlich, dass die Kammern 7 m breit und 6 m hoch sind. Dies sind Angaben für die sogenannte Streckenlagerung. Hier werden die TGV liegend hintereinander in den Kammern gelagert.
Für die ebenfalls berechnete Bohrlochlagerung wird angegeben: „Die Bohrlochstrecken für die Einlagerung von Kokillen, werden zwischen Abfalltransport- und Salztransportstrecke 50 m, die für die Faßgebindelöcher in 20 m Abstand aufgefahren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Faßgebindelöcher vom Hauptanhydrit-/bzw. Carnalitflöz mindestens 75 m, die Kokillenlöcher 100 m entfernt sein.“ Akten-Nachweis: MAT A 81 Band 1 pag. 0481- 0484
Die Streckenlagerung für abgebrannte Brennelemente zu Grunde gelegt, bei einer Behälterlänge von 6m mit überschlägig 6 t SM, gehen wir von 1 t SM pro m Einlagerungsstrecke aus. Wenn ich einen Abstand von 14 m seitlich zwischen den Strecken übernehme und als Abstand zwischen den Einlagerungsetagen 20 m ansetze, so komme ich 21m x 26 m auf 546 m3 Salzvolumen pro t SM. Die bleibende Differenz zu den 2.700 m3/ t SM des BfS liegt eventuell in den Sicherheitsabständen am Rand. Jedenfalls würden die 25.000 t SM im Salzstock Gorleben bei der Streckenlagerung mindestens 25.000 laufende m an Einlagerungskammern benötigen, oder 125 Kammern von 200 m Länge.
Wie passt dies jetzt mit den 1,1 Mio. cbm nutzbares Einlagerungsvolumen von Herrn Gerald Hennenhöfer zusammen? Die Abfallmengenerhebung von Herrn Dr. Bräuer, vom Mai 1995 ergibt nach „Szenario 2: DE nach WA (SA) (direkte Endlagerung nach Ende der Wiederaufbereitung Anm. Red.) bei 50 Jahre Betrieb der bestehenden KKW bis zum Jahre 2080“:
LAW und MAW (leicht und mittelaktive Abfälle Anm. Red.) 420-520.000 m3 TGV
Für MAW (Q)/HAW/BE 60- 80.000 m3 TGV
Wenn wir für die LAW und MAW –Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung davon ausgehen, dass ihr Abfallvolumen in etwa dem nutzbaren Endlagervolumen entspricht, so blieben von den 1,1 Mio. cbm, abzüglich ca. 500.000 cbm TGV LAW + MAW noch etwa 600.000 cbm nutzbares Endlagervolumen für die HAW. Da ich bei der Streckenlagerung abgebrannter Brennelemente nur 1m Behälterlänge mit 1-2 m Behälterdurchmesser pro Streckenmeter mit 40 m2 Querschnitt lagern kann, komme ich auf ein etwa 20-faches Verhältnis von 1 m3 TGV zu 20 m3 Streckenvolumen. Bei kompletter Streckenlagerung könnte ich in den 600.000 m3 nutzbares Endlagervolumen dann nur etwa 30.000 m3 TGV lagern. Da voraussichtlich damit gerechnet wird, einen großen Teil der Kokillen und der stärker wärmeentwickelnden Fassgebinde in Bohrlöchern zu lagern, bei denen das nutzbare Einlagerungsvolumen besser ausgenutzt wird, z.B. im Verhältnis 1:2, wäre es denkbar, dass die 1,1 Mio. m3 irgendwie zu der von Bräuer berechneten Abfallmenge passen.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass für jedes Wirtsgestein diese Berechnungen, wegen ihres unterschiedlichen Wärmeverhaltens anders aussehen.
Ganz wunderbar wäre, wenn uns Herr Hennenhöfer oder eine andere Berechnung in den Akten, eine solche oder ähnliche nachvollziehbare Berechnung geliefert hätte.
Es scheint, als ob die Regierungsfraktionen mit ihrer heftigen Reaktion auf die Frage nach den Abfallmengen und Endlagervolumina davon ablenken wollen, dass der mengenmäßig kleine Anteil hochradioaktiven Atommülls eben doch den größten Teil des Endlagervolumens benötigt und dieser auf Grund der geologisch schwierigen Verhältnisse in Gorleben dort nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann.