Der Atommüll-Konsens steht kurz bevor, so könnte man meinen, wenn man die Meldungen der vergangenen Tage liest. 90% Einigkeit, nur noch ein bischen Streit wegen Gorleben.
Auch die Grünen mit Trittin stoßen in das gleiche Horn und feiern schon das angedachte Gorleben-Moratorium als großen Sieg. – Wie hinterlistig dies eingefädelt ist, versteht man erst, wenn man die alten Konsenspapiere von vor 15 Jahren liest. 1979 hatten sich SPD, CDU + FDP und die Atomindustrie auch schon fast geeinigt. Und zwar auf die Forderung der Industrie! Der war die ganze Entsorgung viel zu teuer, auch die Forderung nach Personalabbau in Gorleben kam von ihr und der Wunsch die Arbeiten in Gorleben so weit wie möglich runter zu fahren, ohne dabei an „Glaubwürdigkeit zu verlieren“.
Ich füge an dieser Stelle die Seite 4 aus dem „Verständigungspapier“ ein. Es spricht für sich, finde ich. Nur schade, dass Jürgen Trittin nichts dazu gelernt hat und jetzt den gleichen Fehler, wie vor 12 Jahren, noch einmal wiederholt und Gorleben im Topf lässt.
Bonn, den 01. Februar 1997
Entwurf der Arbeitsgruppe für eine Verständigung
Seite 4
Die Erkundung des Standort Gorleben ist im Gebiet des Nord-Ost-Feldes zügig, fortzusetzen, damit vom Bundesamt für Strahlenschutz baldmöglichst eine Eignungsaussage für den Salzstock Gorleben getroffen werden kann. Diese wird für das Jahr 2005 erwartet. Im Falle der Eignung werden die Arbeiten in Gorleben auf die zur Grubensicherheit notwendigen Tätigkeiten beschränkt. Davon abgesehen erfolgt die Wiederaufnahme der Arbeiten in Gorleben erst dann, wenn Bedarf für ein Endlager für hochaktive Abfälle am Standort Gorleben besteht, also nicht vor 2030. Im Falle der Nichteignung von Gorleben wird das Entsorgungskonzept zu ändern sein. Zu alternativen Endlagerstandorten hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Untersuchungen angestellt. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Eignungsuntersuchungen des Salzstocks Gorleben werden keine weiteren standortspezifischen Untersuchungen durchgeführt. In der Zwischenzeit ist die. Endlagerforschung unter Beachtung internationaler Entwicklungen fortzusetzen. In das Atomgesetz wird eine Rechtsgrundlage für Enteignungen zur Erkundung, Errichtung und zum Betrieb von Endlagern eingefügt Enteignungsbehörde wird, eine Landesbehörde in Bundesauftragsverwaltung. Am Standort Gorleben werden Enteignungen vor 2025 nicht vollzogen, vorausgesetzt, daß bis dahin keine anders ‚ geartete Nutzung des Salzstocks stattfinden darf [rechtlicher Prüfvorbehalt]. Falls nach Vorliegen einer positiven Eignungsaussage zum Standort Gorleben schwach- und mittelaktiver Abfall unter Verzicht auf Schacht Konrad in Abänderung des Entsorgungskonzepts in Gorleben endgelagert werden soll ist zu prüfen“ ob und inwieweit die in dieser Verständigung zum Standort Gorleben vereinbarten Fristen bzw. Termine zu ändern sind (beide Seiten Bauchschmerzen), …
Kopie aus dem Bundesarchiv
Ich wünsche allen eine schönes Sommerpause und kein böses Erwachen danach! Dieter