Grundsätzlich begrüße ich eine dem Endlagersuchgesetz vorgeschaltete Denkpause. In dieser Zeit müssen auch die Fehler der Vergangenheit (in der ASSE, in Morsleben und Gorleben) mit aufgearbeitet werden.
Für mich ist entscheidend, dass diese Kommission, die erst einen Vorschlag für den zukünftigen langfristigen Umgang mit Atommüll entwickeln soll, unabhängig arbeiten kann. Ein daraus entwickeltes Suchverfahren darf erst im Anschluss 2015 beschlossen werden.
Gleichzeitig muss in dieser Zeit dem Gedanken der Bürgerbeteiligung Rechnung getragen werden und ein neutral moderierter Bürgerbeteiligungsprozess organisiert werden, dessen Vorschläge in die Kommissionsarbeit einfließen.
Die Frage der geologischen Eignung von Gorleben sollte unabhängig vor einem neuen Suchverfahren, durch einen nachgeholten geowissenschaftlichen Vergleich mit allen anderen Salzstöcken in Deutschland, geklärt werden. Dabei werden die 1995 von der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) auf alle anderen Salzstöcke angewendeten Mindesteignungskriterien auch auf Gorleben angewendet. Für den Vergleich werden die Daten der Salzstöcke anonymisiert, um eine Beeinflussung auszuschließen. Sollte der Salzstock Gorleben-Rambow nicht unter die drei untersuchungswürdigsten Salzformationen fallen, werden die Erkundungstätigkeiten endgültig eingestellt. Die ergebnisoffene Erkundung von Gorleben gilt dann als gescheitert. Die Kosten tragen die Verursacher.
Nach den Erfahrungen in der ASSE und in Morsleben, darf Salz generell nicht mehr zu den untersuchungswürdigen Endlagermedien in Deutschland gehören.
Gleichzeitig wird die Entsorgungsrücklage der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt, damit die nukleare Entsorgung langfristig unabhängig vom Geschäftserfolg der Unternehmen sichergestellt werden kann. In einem von der Kommission in Auftrag zu gebenden, unabhängigem Gutachten, soll dabei berechnet werden, ob die bisherigen Kostenkalkulationen für die Entsorgungsrückstellungen noch aktuell sind, oder ob eine zusätzliche Umlage der Betreiber den öffentlich-rechtlichen Fonds entsprechend auffüllt.
Ohne eine Berücksichtigung dieser elementaren Forderungen aus der Anti-Atom-Bewegung wird der Vorschlag zu einer Atommüll-Enquete-Kommission keine Zustimmung erhalten.