Was fehlt im Bericht des Gorleben Untersuchungsausschusses?

unter dieser Rubrik möchte ich Dokumente und Themen veröffentlichen, die aus irgend welchen Gründen nicht so ausführlich oder gar nicht im Abschlussbericht erwähnt werden.
Hier eine vorläufige Liste:
Atommüllmenge und Endlagervolumen
Der Steile Zahn von Gorleben und die Anpassung der Kriterien

Dokument eines kritischen Geologen
weitere Themen folgen…
Zur Frage der Atommüllmenge und des dafür benötigten Endlagervolumens
Im Bewertungsteil der CDU/FDP wird diese Frage kritisiert, aber keine Antwort gegeben:
Zu Punkt III. Falsche Vorhalte bei Zeugenvernehmungen (im Bewertungsteil von CDU/CSU und FDP)
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Vehemenz aus einer berechtigten Frage der Abgeordneten Dorotheé Menzner (DIE LINKE) an den Zeugen Gerald Hennenhöfer, die Regierungsfraktionen versuchen einen falschen Vorhalt zu konstruieren.
Für uns stellt sich dadurch die Frage, von welchem Sachverhalt hier mit diesem Feuerwerk abgelenkt werden soll? Offenbar ist die Frage der anfallenden Atommüllmenge und des dafür im Salzstock Gorleben zur Verfügung stehenden Lagervolumens ein sehr sensibles Thema.
Da weder durch die Antwort des Zeugen Gerald Hennenhöfer, noch durch die Ergänzung des Beauftragten der Bundesregierung die Frage zufriedenstellend beantwortet wurde und auch später durch die Antwort der Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dorotheé Menzner nicht wirklich geklärt wurde, versuchen wir mit Hilfe intensiven Aktienstudiums der Antwort näher zu kommen.
Grundfrage war die Diskrepanz zwischen den 1,1 Mio. m3 nutzbares Einlagerungsvolumen des Endlagers Gorleben, wie Hennenhöfer sie in seinem Positionspapier vom 28.März 1995 genannt hatte, zu den 70 Mio. m3 erforderliche Endlagergröße, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger vom 16.10.1996 genannt worden waren.
Begriffsklärung:
Atommüllvolumen beschreibt das Abfallvolumen, inklusive Verpackung, zumindest bei schwach und mittelaktivem Atommüll in Kubikmetern.
Nutzbares Einlagerungsvolumen eines Endlagers scheint den Lagerraum eines Endlagers in Kubikmetern zu benennen, ohne die Sicherheitsabstände zwischen den Lagerräumen und zu den Endlageraußengrenzen. Im Falle von schwach- und mittelaktivem Atommüll, wie er für Schacht Konrad vorgesehen ist, ist das Einlagerungsvolumen fast identisch mit dem Abfallvolumen, da diese dicht gestapelt werden kann.
Und unter Endlagervolumen wird nach Auskunft von Staatssekretärin Heinen-Esser das Gesamtwirtsgestein zur Aufnahme eines funktionsfähigen Endlagers verstanden. Also das Gebirgsvolumen in Kubikmetern, inklusive der Einlagerungsräume und der Sicherheitsabstände.
Beim Hochaktiven Atommüll kommen noch zusätzliche Begriffe hinzu:
TGV in m3 = bezeichnet das Transportgebindevolumen, mit dem bei HAW Müll bei der Streckenlagerung gerechnet wird. Da beim HAW-Müll das Transportgebinde (TGV) ein erheblich größeres Volumen und Gewicht einnimmt, als der HAW-Müll selbst, ist die Größe TGV nicht identisch mit der Menge des HAW-Mülls, der in der Regel in t SM (Tonnen Schwermetall) angegeben wird.
t SM (Tonnen Schwermetall) = bezeichnet die abgebrannte Brennelementmenge in Tonnen Gewichtseinheit, die jedes Jahr beim Betrieb der Atomreaktoren anfällt. In einem CASTOR-Behälter mit einem Leergewicht von 120 t werden z.B Brennelemente mit 6 t SM transportiert.
Da diese Brennelemente und ihre Behälter über Jahrhunderte heiß sind, wird bei ihrer Endlagerung, je nach Wirtsgestein, ein großer Abstand zwischen den Behältern vorgesehen, so dass tatsächlich bei HAW-Müll eine große Differenz zwischen dem eigentlichen Atommüllvolumen und dem dafür benötigten Endlagervolumen besteht. Daher benötigt die volumenmäßig kleine Menge HAW-Müll ein wesentlich größeres Endlagervolumen, als der volumenmäßig große Anteil an schwach und mittelaktivem Atommüll, der dicht gepackt werden kann.
Die spannende Frage bleibt, wie wurde das benötigte Endlagervolumen von 70 Mio. Kubikmetern berechnet? Und ist dieses Volumen z.B. im bisher angedachten Nordostteil des Salzstockes Gorleben unterzubringen? – Im Positionspapier von Hennenhöfer wurde sicher noch von der Nutzung des gesamten Salzstockes ausgegangen, aber auch die Sicherheitsabstände zu Anhydritsträngen und anderen Gefahrenbereichen schränken das nutzbare Endlagervolumen ein. So war es sicher eine Erleichterung, dass über Nacht, durch den angedachten Atomausstieg, das prognostizierte Atommüllvolumen halbiert wurde.
In den Akten finden sich verschiedene Rechenverfahren zur Errechnung des benötigten Endlagervolumens für den HAW-Müll. Bezogen auf die Einlagerung im Wirtsgestein Salz gibt das BfS in seiner Zuarbeit für die Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger am 31.10.1996 folgende handschriftlich ergänzte Rechenformel an:
Die Bundesregierung geht derzeit bei ihrer Grobplanung von einem erforderlichen Endlagervolumen in der Größenordnung 70 Mio. m3 aus. * 2.700 m3/t SM Salzvolumen, bei ca. 25.000 t SM
Das bedeutet, das BfS hat eine Formel erarbeitet, nach der pro t Schwermetall etwa 2.700 m3 Salzvolumen benötigt werden. Multipliziert mit den prognostizierten 25.000 t SM bis zum Jahre 2080, ergibt dies 67.500.000 m3 Salzvolumen (Endlagervolumen). Akten-Nachweis: MAT E 7 Band 28 pag. 371
Da dies etwa der Zahl 70 Mio. m3 Endlagervolumen entspricht, wäre dies eine plausible Erklärung.
Wie das BfS zu seiner Rechenformel kommt, wird nicht näher erläutert, es findet sich in den Akten aber in der Fortschreibung des Zwischenberichtes zu Gorleben, vom Mai 1983 im Kapitel Endlagerplanung eine Beispielrechnung.
„Die Einlagerungskammern mit ca. 200 m Länge und 40 m2 Streckenquerschnitt besitzen ein Einlagerungsvolumen von 8.000 m3 pro Kammer. Die Festen (Abstände Anm.Red.) zwischen den Einlagerungskammern werden auf 14 m, die zwischen den einzelnen Einlagerungsfeldern auf 30 m bemessen.“ Aus der Zeichnung ist ersichtlich, dass die Kammern 7 m breit und 6 m hoch sind. Dies sind Angaben für die sogenannte Streckenlagerung. Hier werden die TGV liegend hintereinander in den Kammern gelagert.
Für die ebenfalls berechnete Bohrlochlagerung wird angegeben: „Die Bohrlochstrecken für die Einlagerung von Kokillen, werden zwischen Abfalltransport- und Salztransportstrecke 50 m, die für die Faßgebindelöcher in 20 m Abstand aufgefahren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Faßgebindelöcher vom Hauptanhydrit-/bzw. Carnalitflöz mindestens 75 m, die Kokillenlöcher 100 m entfernt sein.“ Akten-Nachweis: MAT A 81 Band 1 pag. 0481- 0484
Die Streckenlagerung für abgebrannte Brennelemente zu Grunde gelegt, bei einer Behälterlänge von 6m mit überschlägig 6 t SM, gehen wir von 1 t SM pro m Einlagerungsstrecke aus. Wenn ich einen Abstand von 14 m seitlich zwischen den Strecken übernehme und als Abstand zwischen den Einlagerungsetagen 20 m ansetze, so komme ich 21m x 26 m auf 546 m3 Salzvolumen pro t SM. Die bleibende Differenz zu den 2.700 m3/ t SM des BfS liegt eventuell in den Sicherheitsabständen am Rand. Jedenfalls würden die 25.000 t SM im Salzstock Gorleben bei der Streckenlagerung mindestens 25.000 laufende m an Einlagerungskammern benötigen, oder 125 Kammern von 200 m Länge.
Wie passt dies jetzt mit den 1,1 Mio. cbm nutzbares Einlagerungsvolumen von Herrn Gerald Hennenhöfer zusammen? Die Abfallmengenerhebung von Herrn Dr. Bräuer, vom Mai 1995 ergibt nach „Szenario 2: DE nach WA (SA) (direkte Endlagerung nach Ende der Wiederaufbereitung Anm. Red.) bei 50 Jahre Betrieb der bestehenden KKW bis zum Jahre 2080“:
LAW und MAW (leicht und mittelaktive Abfälle Anm. Red.) 420-520.000 m3 TGV
Für MAW (Q)/HAW/BE 60- 80.000 m3 TGV
Wenn wir für die LAW und MAW –Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung davon ausgehen, dass ihr Abfallvolumen in etwa dem nutzbaren Endlagervolumen entspricht, so blieben von den 1,1 Mio. cbm, abzüglich ca. 500.000 cbm TGV LAW + MAW noch etwa 600.000 cbm nutzbares Endlagervolumen für die HAW. Da ich bei der Streckenlagerung abgebrannter Brennelemente nur 1m Behälterlänge mit 1-2 m Behälterdurchmesser pro Streckenmeter mit 40 m2 Querschnitt lagern kann, komme ich auf ein etwa 20-faches Verhältnis von 1 m3 TGV zu 20 m3 Streckenvolumen. Bei kompletter Streckenlagerung könnte ich in den 600.000 m3 nutzbares Endlagervolumen dann nur etwa 30.000 m3 TGV lagern. Da voraussichtlich damit gerechnet wird, einen großen Teil der Kokillen und der stärker wärmeentwickelnden Fassgebinde in Bohrlöchern zu lagern, bei denen das nutzbare Einlagerungsvolumen besser ausgenutzt wird, z.B. im Verhältnis 1:2, wäre es denkbar, dass die 1,1 Mio. m3 irgendwie zu der von Bräuer berechneten Abfallmenge passen.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass für jedes Wirtsgestein diese Berechnungen, wegen ihres unterschiedlichen Wärmeverhaltens anders aussehen.
Ganz wunderbar wäre, wenn uns Herr Hennenhöfer oder eine andere Berechnung in den Akten, eine solche oder ähnliche nachvollziehbare Berechnung geliefert hätte.
Es scheint, als ob die Regierungsfraktionen mit ihrer heftigen Reaktion auf die Frage nach den Abfallmengen und Endlagervolumina davon ablenken wollen, dass der mengenmäßig kleine Anteil hochradioaktiven Atommülls eben doch den größten Teil des Endlagervolumens benötigt und dieser auf Grund der geologisch schwierigen Verhältnisse in Gorleben dort nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann.

Die Nadel im Heuhaufen finden!

12_11_Linke_Bilanz_PUA_Gorleben

Auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen

Einblicke in den Gorleben Untersuchungsausschuss            von Dieter Schaarschmidt

Bilanzen zum Gorleben Untersuchungsausschuss werden jetzt vielfach erstellt und verteilt. Ich verzichte daher darauf diese Berichte hier noch einmal zusammen zu fassen. Wer daran Interesse hat, findet im Anschluss die LINKS unter denen man sie im Internet findet.

Ich versuche hier einen Einblick zu geben, in das, was mir dort im parlamentarischen

Untersuchungsausschuss in Berlin aufgefallen ist, aus Sicht eines BI-Mitgliedes.

Ja, es waren die unermüdlichen Nachfragen und Kritiken von Seiten der BI, die Manipulationen am Zwischenbericht 1983 anprangerten und ebenso mit Ausdauer besonders von Seiten unserer Ur-Experten Heinrich Messerschmidt und Rudi Sprössel auf die heimliche und ungenehmigte Verschwenkung der Erkundungsbereiche hinwiesen. – Dies war der Hintergrund, der schließlich zur Einsetzung des Gorleben Untersuchungsausschusses führte.

Ich hatte zuvor schon ein wenig Erfahrung mit dem ASSE-Untersuchungsausschuss sammeln dürfen, weil ich als Mitarbeiter von unserem Landtagsabgeordneten Kurt Herzog, in Hannover plötzlich tausende Akten sichten durfte. Als der Gorleben PUA vor zweieinhalb Jahren gestartet wurde, war ich natürlich froh, auch bei diesem Thema, meinem Herzensanliegen, in Berlin als Fachreferent der LINKS-Fraktion und als Mitarbeiter der LINKEN Obfrau im Untersuchungsausschuss Dorotheé Menzner , mitwirken zu können.

Für uns von der Bürgerinitiative birgt so eine Arbeit die besondere Gefahr, in der Flut an Informationen unter zu gehen, da eigentlich jeder Aktenordner interessant erscheint. Mit dem Wissen der Gorleben-Geschichte im Hinterkopf, birgt jede Randnotiz eine kleine Sensation.

Wichtig war mir daher, allen Akten, die wir frei Haus geliefert bekamen, kritisch gegenüber zu bleiben und ständig zu Fragen, welche Akten könnte es noch geben, die uns nicht freiwillig heraus gegeben werden.

Denn auch heute noch werden Unterlagen, die bereits über 30 Jahre alt sind, geheim gehalten. Das Land Niedersachsen hat es sogar fertig gebracht, einige Akten, die bereits nach 30 Jahren aus der Geheimhaltung entlassen waren, für den Untersuchungsausschuss erneut als vertraulich einzustufen.

Auswahl aus über 12.000 Akten

Nachdem sich die Herausgabe der Gorleben Akten sehr schleppend gestaltet hat, geschah es,  dass der Untersuchungsausschuss z.T. die interessanten Akten erst bekam, nachdem der betreffende Zeuge bereits vernommen worden war. Um zur Beschleunigung beizutragen wurde vom Untersuchungsausschuss ein Ermittlungsbeauftragter eingestellt, der mit einer Hand voll Mitarbeitern die Aufgabe hatte, aus über 12.000 Akten im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im ersten Schritt alle Akten heraus zu suchen, die Bezug zum Untersuchungsauftrag hatten. Im zweiten Schritt wurde aus diesen Akten ein Konzentrat gefertigt, zu Themen, die den PUA besonders interessierten.

1.800 Akten wurden schließlich an alle Fraktionen ausgeteilt. Vom Umweltministerium und vom Wirtschaftsministerium wurden immer wieder Vollständigkeitserklärungen vorgelegt. Diese wurden nach kürzester Zeit wiederrufen, weil auf gezielte Nachfrage doch noch wichtige Unterlagen gefunden wurden.

Doch wie sollten wir nach Unterlagen fragen, von deren Existenz wir nichts wissen konnten?

Bestes Beispiel waren die Unterlagen zur Gasexplosion bei Lenzen und den ganzen Erdgasbohrungen in der damaligen DDR. Da diese Akten aus der Zeit 1968 bis 1972 stammten, waren sie nicht im Untersuchungsauftrag enthalten. Und wenn unser verstorbenes BI-Mitglied Karl-Heinz Pfeiffer vom Höhbeck nicht jahrzehntelang hartnäckig nach dieser verheimlichten Gasexplosion gefragt hätte, wäre auch ich nicht auf die Idee gekommen, jetzt mit den Mitteln des PUA nach ihnen zu suchen. Aber erst als ich diese Akten in den alten DDR-Archiven gefunden hatte, konnten wir den Untersuchungsausschuss gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen zur Aktenherausgabe auffordern. – In diesen über 70 Aktenordnern, die wir nach ca. einem Jahr bekamen, fehlte wiederum eine handkolorierte Landkarte über die Gashöffigkeit im Raum Lenzen. Dies konnte nur mir auffallen, weil ich zuvor selbst in dem Archiv war und dort illegal ein Foto dieser Karte gemacht hatte. Niemand sonst konnte diese Karte vermissen, die nach meinem Schreiben an das zuständige Wirtschaftsministerium, dann erstaunlich schnell nachgeliefert wurde. Und wen wundert es, die Karte zeigt, dass ausgerechnet unter Gorleben mit deutlich größeren Gasvorkommen zu rechnen ist, als bei Lenzen.

Merkel hat nicht gelogen, sie hat nur Schlimmeres verhütet!

Auf diesen Tag hatten alle Oppositionsfraktionen seit langer Zeit hin gefiebert und das muss man sagen, sich auch kollegial bestens gemeinsam vorbereitet. Doch wie es unsere heutige Bundeskanzlerin und damalige Umweltministerin geschafft hat, fast unbeschadet aus dieser Zeugenanhörung heraus zu kommen, ist schon erstaunlich.

Eindeutig der Lüge überführt und auch kein eigenes Wort bestreitend, hat Angela Merkel es geschafft, ihre weitreichende Lüge in eine Art Kavaliersdelikt umzumünzen. Die Salzstudie, die Merkel 1995 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, wurde von ihr in das glatte Gegenteil verkehrt. Und warum hat Merkel damals gelogen? Da stellt sie sich praktisch als Retterin der Nation dar. Doch wovor hat uns Merkel geschützt, nicht vor der nächsten Atom-Katastrophe, nein vor einem Flächenbrand in allen Bundesländern. Denn 1995 rumorte es schon ganz bedenklich, besonders im Süden und in Baden-Württemberg, wo Landtagswahlen anstanden. Dort waren es damals kristalline Gesteinsvorkommen, die ebenfalls auf ihre Eignung zur Atommülllagerung betrachtet wurden. Wäschekörbeweise gab es damals Proteste aus allen Regionen, die im Vorfeld schon als Ersatzstandorte für Gorleben kursierten. . Und wenn Merkel damals mit ihrer Lüge diesen Flächenbrand nicht gelöscht hätte, ja dann wäre wohlmöglich schon damals eine nationale Atommülldebatte ausgebrochen. Hätte wohlmöglich zur Abschaltung von Atomanlagen geführt und einen echten Neubeginn in der Atommüllfrage ermöglicht. – Wirklich ein Katastrophenszenario, dass es zu verhindern galt.

Auch im Falle der Merkel-Lüge befanden sich die belastendsten Dokumente nicht in den Akten, nein unser Praktikant hat sie gefunden, beim gründlichen Durchsuchen der Presse-Archive aus jener Zeit.

Ich glaube, auch wenn wir bei weitem nicht alle Fragen befriedigend klären konnten, so hat der Untersuchungsausschuss doch so viele belastende Unterlagen zu Tage gefördert, dass Gorleben spätestens vor Gericht endgültig gestoppt werden wird.

 

Hier die Gorleben-Bilanzen:

12_11_Linke_Bilanz_PUA_Gorleben.pdf

PUA-Bericht 90er.pdf

web_gorleben_nachhaltiger_fortschritt_10seiter.pdf

Foto: Rudi Sprössel und Heinrich Messerschmidt im Gespräch mit LINKEN MdB zur PUA-Vorbereitung.